

Mehr Befugnisse für Bundespolizei geplant - Dobrindt: Auch Drohnen-Abschuss möglich
Drohnenabwehr, Telekommunikationsüberwachung, Fluggastdaten: Die Bundespolizei soll in zentralen Bereichen mehr Befugnisse und Kompetenzen bekommen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch ein umfassend geändertes Bundespolizeigesetz auf den Weg, das von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebracht wurde. Ein anderes von der Bundesregierung geplantes Gesetz stand noch nicht zur Abstimmung - es soll der Bundeswehr den Abschuss von Drohnen erlauben soll.
Das bisherige Bundespolizeigesetz ist mehr als 30 Jahre alt - damals hieß die Bundespolizei noch Bundesgrenzschutz. Beschlossen worden sei nun eine "dringende Modernisierung", die eine "moderne Sicherheitsarchitektur in Deutschland" schaffen solle, sagte Minister Dobrindt nach der Kabinettssitzung.
Bei der Drohnenabwehr seien die Befugnisse der zuständigen Bundespolizei aus Sicht der Bundesregierung bisher "nicht ausreichend geregelt", betonte Dobrindt. Die Bundespolizei werde nun in die Lage versetzt, "technisch auf der Höhe der Zeit gegen Drohnengefahren vorzugehen".
Das solle laut Dobrindt "auch mit physischen Einwirkungen" erlaubt werden, "das heißt das Abfangen der Drohnen und der Abschuss der Drohnen ist zukünftig durch die Bundespolizei geregelt und möglich". Im Gesetzentwurf ist zwar eine Kompetenzerweiterung vorgesehen. Das Abfangen und der Abschuss von Drohnen sind allerdings nicht explizit aufgeführt.
Die Bundespolizei soll in dem Bereich auch technisch besser ausgerüstet werden - dafür sollen Geräte für jährlich 90 Millionen Euro angeschafft werden. 341 neue Mitarbeiter sollen sich um Bedienung und Beschaffung kümmern. "Wir werden eine eigene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufstellen", kündigte Dobrindt an. Ebenso wiederholte er seine Ankündigung eines Drohnenabwehrzentrums und einer Forschungs- und Entwicklungseinheit.
"Die Drohnen-Vorfälle bedrohen unsere Sicherheit", erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf X. "Das lassen wir nicht zu." Die Kompetenzen der Bundespolizei würden gestärkt, "damit Drohnen künftig schneller aufgespürt und abgewehrt werden können."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bemängelte angesichts der geplanten neuen Befugnisse noch fehlendes Material bei der Bundespolizei. "Die Anschaffung geschieht viel zu langsam", sagte Gewerkschafter Andreas Roßkopf dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Deshalb muss der Bundesinnenminister finanziell nachlegen."
Zur Drohnen-Bekämpfung plant die Bundesregierung noch ein weiteres Gesetz, das die Zuständigkeit für einen möglichen Abschuss größerer, militärischer Drohnen der Bundeswehr übertragen soll. Dieser Abschuss ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes geht einer Ministeriumssprecherin zufolge bald in die Ressortabstimmung und könnte noch dieses Jahr im Kabinett beschlossen werden. Minister Dobrindt betonte, dass es bei dem Thema "vollkommene Einigkeit" zwischen ihm, Verteidigungsminister Boris Pistorius und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) gebe.
Durch das am Mittwoch beschlossene Gesetz soll die Bundespolizei auch in weiteren Feldern mehr Befugnisse bekommen. Bei der Handy-Ortung sollen etwa sogenannte stille SMS zum Einsatz kommen, die dem Empfänger nicht angezeigt werden. Zudem sollen die Daten von Fluggästen, die von außerhalb der Schengen-Grenzen nach Deutschland einreisen, von Airlines automatisch erhoben und an die Polizei übermittelt werden.
Vorgesehen ist auch die Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dabei wird Kommunikation überwacht, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde. "Angesichts zunehmender Verschlüsselungen ist die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zentral", heißt es im Gesetzentwurf.
Zudem sollen Einsatzkräfte der Bundespolizei in bestehenden Messer- und Waffenverbotszonen auch anlasslos kontrollieren dürfen. Zur Verhinderung von Straftaten sollen sogenannte Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden können. Damit wird potenziellen Straftätern verboten, sich an bestimmten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuhalten.
Diese neue Kategorie geht über die Regelung mit sogenannten Platzverweisen hinaus, die nur zeitlich befristete Geltung haben. Aufenthaltsverbote sollen unter anderem auch zur Drohnenabwehr in der Nähe von Flughäfen zum Einsatz kommen. Dem Gesetz müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
J.Kayser--LiLuX