
Frauen mit Zeitverträgen dürfen bei Elterngeld nicht benachteiligt werden
Beschäftigte mit befristeten Engagements in Form von Kettenbeschäftigungen, die während einer Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dürfen bei der Berechnung von Elterngeldansprüchen nicht benachteiligt werden. Das entschied das Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen nach Angaben vom Montag im Fall einer als Kameraassistentin bei Filmproduktionen beschäftigten Mutter. Ihr war eine Anschlussbeschäftigung deshalb unmöglich, und sie bezog während dieser Zeit nur Arbeitslosengeld.