Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz für "Miss Moneypenny"
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Donnerstag (09.45 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob mit der fiktiven Figur Miss Moneypenny aus dem James-Bond-Universum Dienstleistungen beworben werden dürfen. Eine norddeutsche Firma warb mit "Moneypenny" und "My Moneypenny" für Dienstleistungen wie Assistenz oder Buchhaltung. Eine US-Firma, welche die Rechte an den Bond-Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. (Az. I ZR 219/24)