Gericht: Regel zu Schutz vor Extremisten in rheinland-pfälzischem Landtag rechtens
Eine Regeländerung zum Schutz vor verfassungsfeindlichen Mitarbeitern im rheinland-pfälzischen Landtag ist rechtens. Sie verstößt nicht gegen die Landesverfassung, wie der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz mitteilte. Das Gericht wies die Klage der AfD-Landestagfraktion zurück. Im Februar war die Fraktion bereits mit einem Eilantrag zur Aussetzung der Regeländerung gescheitert. (Az.: VGH N 31/25).