Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant
Metallische Überbleibsel, die bei Verbrennungen in Krematorien zurückbleiben, gelten bei Verkauf als Betriebseinnahmen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag mitteilte, betrifft dies etwa Zahngold, Schmuckmaterial oder medizinische Prothesen, die bei einer Einäscherung übrigbleiben. Geklagt hatte eine Stadt, die entsprechende Metallreste aus einem Krematorium weiter an eine Metallscheideanstalt verkaufte. (Az. IX R 29/24)