
EuGH entscheidet über Aufträge für Schnellladesäulen an deutschen Autobahnen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) über Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Autobahnen in Deutschland. Beim Oberlandesgericht Düsseldorf liegt eine Beschwerde des Ladesäulenbetreibers Fastned. Er bemängelt, dass Bau und Betrieb der Schnelllader auf Rastplätzen ohne Ausschreibung der Autobahn Tank und Rast GmbH und der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH übertragen wurden, welche den größten Teil der Raststätten betreiben. (Az. C-452/23)