
Jesidin als Sklavin gehalten: Strafe für IS-Rückkehrerin wird neu verhandelt
Das Oberlandesgericht Koblenz muss neu über die Strafe für eine IS-Rückkehrerin verhandeln, die zusammen mit ihrem Mann im Irak und in Syrien eine jesidische Frau als Sklavin hielt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe tragen die Koblenzer Feststellungen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord nicht. Die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen blieb dagegen bestehen. (Az. 3 StR 496/23)