Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
Wegen einer umstrittenen Tätowierung am Oberarm durfte laut einer Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen einem Bewerber die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst verweigert werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Freitag im Eilverfahren. Der Mann hatte demnach auf der Innenseite seines Oberarms zwei Patronen mit den Worten "trust" und "no one" tätowiert - zusammen also "Vertraue niemandem".